Pressemitteilung Nr. 311 vom 22. August 2018
WIESBADEN – Im Jahr 2017 führten die Jugendämter in Deutschland rund 61 400 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Inobhutnahmen überwiegend von sozialen Diensten und Jugendämtern (58 %) angeregt. In 17% aller Fälle hatten Kinder und Jugendliche selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 14 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 6 % die Eltern(teile) der betroffenen Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, zum Beispiel von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.
Die Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Rund 20 300 (33 %) aller im Jahr 2017 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen waren noch im Kindesalter (unter 14 Jahre). Am häufigsten (49 %) leiteten die Jugendämter bei diesen Kindern die vorläufigen Schutzmaßnahmen wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ein. Auch der Schutz vor Vernachlässigungen (21 %) und Misshandlungen (14 %) spielte in dieser Altersgruppe eine wichtige Rolle. Neben den Kindern wurden im Jahr 2017 gut 41 000 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) in Obhut genommen. Im Jugendalter wurde der Großteil der Inobhutnahmen infolge unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland durchgeführt (51 %). Von Bedeutung waren bei den Jugendlichen auch Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (18 %) und allgemeine Beziehungsprobleme (8 %). Gut jedes zehnte betroffene Kind (11 %) und knapp jeder dritte betroffene Jugendliche (30 %) war vor der Inobhutnahme aufgrund der Problemsituation von Zuhause (einschließlich Heim, Pflegefamilien und anderen betreuten Wohnformen) ausgerissen.
Die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen endeten bei den Kindern unter 14 Jahren mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten (43 %) oder einer erzieherischen Hilfe in einem Heim beziehungsweise einer Pflegefamilie (32 %). Die Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren kehrten dagegen deutlich seltener zu den Sorgeberechtigten zurück (19 %): Hier mündeten die Inobhutnahmen am häufigsten in einer erzieherischen Hilfe in einem Heim, einer Pflegefamilie oder einer betreuten Wohnform (26 %). Auch sonstige stationäre Hilfen, beispielsweise in einer Jugendpsychiatrie oder einem Krankenhaus, wurden im Jugendalter verstärkt im Anschluss an eine Inobhutnahme in Anspruch genommen (20 %). Jede zweite vorläufige Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden, sowohl bei den Kindern (50 %), als auch bei den Jugendlichen (49 %).
Infolge einer Gesetzesänderung zum Umgang mit unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind die aktuellen Ergebnisse der Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen nur eingeschränkt mit den bisherigen Ergebnissen vergleichbar: Im Jahr 2017 wurden erstmals – zusätzlich zu den bisher durch die Statistik abgedeckten regulären Inobhutnahmen (gemäß § 42 SGB VIII) – weitere rund 11 100 so genannte vorläufige Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42a SGB VIII) erfasst. Zusammen mit den rund 11 400 regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII), fließen sie ab 2017 vollständig in das Gesamtergebnis mit ein. Dadurch gab es im Berichtsjahr 2017 rund 22 500 Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise (37 %).
Trotz dieser Erweiterung lag die Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise deutlich unter der Zahl von 2016. Damals waren gut 44 900 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise gemeldet worden. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben aus den Jahren 2015 und 2016 in ihrer Aussagekraft eingeschränkt sein können. Die Ergebnisse basieren auf Verwaltungsdaten, die nach Abschluss der jeweiligen Inobhutnahme durch das zuständige Personal in den Jugendämtern erfasst werden. Aufgrund der starken Belastung der Jugendämter in den Jahre 2015 und 2016 durch das hohe Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind Erfassungsprobleme nicht auszuschließen.
Die durch die Gesetzesänderung entstandenen Neuerungen in der Statistik werden im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Kinder- und Jugendhilfe erläutert.
Detaillierte Daten zur Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen können über die Tabelle Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (22523-0001) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Weitere Informationen stehen unter Publikationen zur Verfügung.