Pressemitteilung Nr. 272 vom 24. Juli 2018
WIESBADEN – Im Jahr 2016 betrugen in Deutschland die Arbeitskosten je geleistete Stunde durchschnittlich 33,09 Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lagen in Ostdeutschland die Arbeitskosten mit 26,14 Euro um 23,5 % unter dem Niveau Westdeutschlands einschließlich Berlin (34,19 Euro je geleistete Stunde).
Der größte Abstand zwischen Ost und West bestand mit – 36,4 % im Verarbeitenden Gewerbe, das in besonderem Maße dem Standort- und Produktwettbewerb ausgesetzt ist. Kurz nach der deutschen Vereinigung (1992) hatte der Abstand in dieser Branche bei – 53,4 % gelegen. Bis 1996 war die Lücke kräftig bis auf – 42,7 % gesunken. Seitdem hat sich die Annäherung verlangsamt.
Im Jahr 2016 waren im Verarbeitenden Gewerbe die Arbeitskosten großer Unternehmen (1 000 und mehr Beschäftigte) sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland etwa doppelt so hoch wie die Arbeitskosten kleiner Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte). Jedoch arbeitete im Westen mit gut einem Drittel der Beschäftigten (36 %) ein deutlich größerer Anteil in einem großen Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes als im Osten (15 %).
Der geringste Abstand der Arbeitskosten in ostdeutschen Betrieben zum Westniveau bestand 2016 in den vom öffentlichen Dienst geprägten Wirtschaftsabschnitten "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" (– 4,5 %) sowie "Erziehung und Unterricht" (– 6,8 %).
Weitere Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2016 sind in GENESIS-Online im Themenbereich Arbeitskosten abrufbar.
Methodische Hinweise zu der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung sind in den Erläuterungen zur Statistik der Arbeitskosten zusammenfassend dargestellt.
Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) | Neue Länder | Differenz in % | ||
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Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich insgesamt | 34,19 | 26,14 | – 23,5 | |
Wirtschaftsabschnitt | ||||
B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 43,15 | 39,30 | – 8,9 |
C | Verarbeitendes Gewerbe | 40,02 | 25,47 | – 36,4 |
D | Energieversorgung | 53,91 | 41,47 | – 23,1 |
E | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 31,59 | 26,15 | – 17,2 |
F | Baugewerbe | 27,65 | 22,45 | – 18,8 |
G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 28,24 | 21,51 | – 23,8 |
H | Verkehr und Lagerei | 27,80 | 21,47 | – 22,8 |
I | Gastgewerbe | 17,83 | 15,15 | – 15,0 |
J | Information und Kommunikation | 45,22 | 33,46 | – 26,0 |
K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 51,03 | 39,85 | – 21,9 |
L | Grundstücks- und Wohnungswesen | 37,88 | 27,96 | – 26,2 |
M | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 41,89 | 30,82 | – 26,4 |
N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 21,48 | 17,63 | – 17,9 |
O | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 36,79 | 35,13 | – 4,5 |
P | Erziehung und Unterricht | 37,25 | 34,71 | – 6,8 |
Q | Gesundheits- und Sozialwesen | 29,75 | 26,23 | – 11,8 |
R | Kunst, Unterhaltung und Erholung | 29,72 | 26,13 | – 12,1 |
S | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 31,61 | 22,19 | – 29,8 |