Presse 1,4 Millionen Jobs mit Mindestlohn im April 2017

Mindestlohnkommission schlägt Mindestlohn von 9,19 Euro ab 2019 vor

Pressemitteilung Nr. 231 vom 26. Juni 2018

WIESBADEN – Im April 2017 wurden in Deutschland knapp 1,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt. Das waren rund 0,4 Millionen weniger als im Vorjahr mit dem alten Mindestlohn von 8,50 Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten 0,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse im April 2017 einen Stundenlohn von weniger als 8,84 Euro, obwohl sie prinzipiell unter das Mindestlohngesetz fielen.

Der Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hatte bei Einführung 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde betragen. Zum 1. Januar 2017 stieg er auf 8,84 Euro. Heute schlug die Mindestlohnkommission eine zweistufige Erhöhung vor. Der Mindestlohn soll ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab 2020 auf 9,35 Euro steigen. Bei diesem Vorschlag wurde unter anderem die Veränderungsrate des Tarifindex der Bruttostundenverdienste ohne Sonderzahlungen des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt.

Im Jahr 2017 entfiel gut die Hälfte der Jobs mit Mindestlohn auf geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs (0,7 Millionen). In Teilzeit wurden 0,4 Millionen Jobs ausgeübt, 0,2 Millionen in Vollzeit.

In Ostdeutschland betraf der Mindestlohn insgesamt 0,3 Millionen Jobs. Das entsprach 6 % aller ostdeutschen Beschäftigungsverhältnisse. In Westdeutschland wurden 3 % der Jobs mit dem Mindestlohn vergütet (1,1 Millionen).

Viele Arbeitgeber hatten auf die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 mit einer Kürzung der bezahlten Arbeitszeit reagiert. Damals reduzierten sie die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn um knapp 10 % von 40 Stunden auf 36 Stunden. Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde setzte sich diese Entwicklung abgeschwächt fort. Im April 2017 sank die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn leicht von 36 auf 35 Stunden. Bei Jobs in Teilzeit sowie bei Minijobs mit Mindestlohn blieben die Arbeitsstunden nahezu konstant.

Das sind die ersten Ergebnisse der Verdiensterhebung 2017. Diese Sondererhebung wurde von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt, um Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu gewinnen. Auf freiwilliger Basis berichteten dazu rund 8 000 repräsentativ ausgewählte Betriebe über Bruttoverdienste und Arbeitszeiten von circa 76 000 Beschäftigten im April 2017. Mit diesen Angaben wurden durchschnittliche Bruttostundenlöhne für jeden Beschäftigten berechnet und mit dem geltenden Mindestlohn verglichen. Es kamen Angaben von knapp 30 000 Beschäftigungsverhältnissen aus anderen Quellen hinzu, zum Beispiel aus der Personalstandstatistik zu Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Jobs im Mindestlohnbereich 
Gegenstand der NachweisungEinheitJobs mit weniger als
brutto 8,50 Euro je Stunde
Jobs mit Mindestlohn
(brutto 8,45 bis zu 8,54 Euro je Stunde)
Jobs mit Mindestlohn
(brutto 8,79 bis zu 8,88 Euro je Stunde)
2014201520162017

Mindestlohnbereich: Jobs, für die das Mindestlohngesetz gilt (Übergangsregelungen eingeschlossen, Ausnahmen ausgeschlossen), mit einem Bruttoverdienst je Arbeitsstunde in Höhe (2015, 2016 und 2017) beziehungsweise bis unter die Höhe (2014) des gesetzlichen Mindestlohns.

Gesetzlicher Mindestlohn: Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns betrug 2015 und 2016 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde und 2017 brutto 8,84 Euro. Weil der Stundenlohn in der Erhebung nur näherungsweise gemessen werden konnte, werden hier auch gemessene Stundenlöhne dem Mindestlohn zugerechnet, die geringfügig unter oder über der Höhe des Mindestlohns lagen.

Bruttoverdienst: Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, Zuschläge und Überstundenvergütung. Bezahlte Arbeitsstunden ohne Überstunden, einschließlich bezahlter Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage. 

Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse1 0003 9741 9071 7541 371
Frauen1 0002 4531 1581 105823
Männer1 0001 521749649548
Früheres Bundesgebiet einschließlich Berlin1 0002 8791 3581 3571 053
Neue Länder1 0001 094549398318
Vollzeit (ohne Minijobs)1 000884322313238
Teilzeit (ohne Minijobs)1 000880500438408
Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)1 0002 2091 0851 003725
Durchschnittlicher Bruttoverdienst je StundeEuro7,208,508,508,84
Vollzeit (ohne Minijobs)Euro7,378,508,508,84
Teilzeit (ohne Minijobs)Euro7,328,508,508,84
Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)Euro6,788,508,508,84
Durchschnittliche Arbeitsstunden je WocheStunden19,217,116,616,9
Vollzeit (ohne Minijobs)Stunden40,136,336,235,1
Teilzeit (ohne Minijobs)Stunden23,824,221,822,1
Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)Stunden9,08,28,37,9

Methodische Erläuterungen und weitere Ergebnisse zur Verdiensterhebung 2017 finden sich im Methodenbericht.

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