Presse Ergänzung zur Pressemitteilung Nr. 133 vom 12. April 2018:
Ausländische Bevölkerung im Jahr 2017 bei 10,6 Millionen

Pressemitteilung Nr. 137 vom 12. April 2018

WIESBADEN – Bei der Interpretation der heute veröffentlichten Zahl der Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit im Ausländerzentralregister (AZR) ist folgendes zu beachten: Der Zuwachs um 585 000 beziehungsweise 5,8 % gegenüber dem Vorjahr stellt korrekt die Veränderung der im AZR registrierten Ausländerinnen und Ausländer von 2016 auf 2017 dar. Allerdings sind in diesem Anstieg auch erhebliche Nachmeldungen ins AZR enthalten, die sich auf Zuwanderungsfälle vor dem Jahr 2017 beziehen.

Das bedeutet, dass der Zuwachs der Zahl der im AZR registrierten Ausländerinnen und Ausländer von 585 000 nicht als Nettozuwanderung des Jahres 2017 interpretiert werden darf. Das Statistische Bundesamt wird die Größenordnung der Nachmeldungen ins AZR, die sich auf Wanderungsfälle der Vorjahre bezieht, nach Vorliegen der Zahlen umgehend veröffentlichen.