Presse 1,9 Millionen Jobs mit Mindest­lohn im April 2015

Pressemitteilung Nr. 227 vom 29. Juni 2016

WIESBADEN – Im April 2015, vier Monate nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, wurden in Deutschland 1,9 Millionen Beschäftigungsverhältnisse mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben weiter mitteilt, hatten 1,0 Millionen Jobs einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro (ohne Auszubildende, Praktikanten und Personen jünger als 18 Jahre). Vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns waren es noch 4,0 Millionen gewesen. 

Auf Ostdeutschland entfiel mit 0,5 Millionen gut ein Viertel der Jobs mit Mindestlohn. Das entsprach 11 % aller Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland. In Westdeutschland betraf es mit 1,4 Millionen 4 % aller Jobs. Mehr als die Hälfte der Jobs mit Mindestlohn waren geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs (1,1 Millionen). In Teilzeit wurden 0,5 Millionen Jobs ausgeübt, in Vollzeit 0,3 Millionen. Frauen erbrachten 61 % (1,2 Millionen) der Jobs mit Mindestlohn, Männer 39 % (0,7 Millionen). 

Im Durchschnitt wurden in Jobs mit Mindestlohn weniger Arbeitsstunden bezahlt als in Jobs unterhalb des Mindestlohns. Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn wurden im April 2015 im Durchschnitt 36,3 Wochenstunden bezahlt. Das sind rund 9 % weniger Stunden als bei Vollzeitbeschäftigten unterhalb des Mindestlohnniveaus im April 2014 (40,1 Stunden). Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn verdienten im April 2015 im Durchschnitt monatlich rund 1340 Euro brutto: 4 % mehr als Vollzeitbeschäftigte unterhalb des Mindestlohnniveaus ein Jahr zuvor. 

Die 1,0 Millionen Jobs mit einem Stundenlohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns sind zu einem Teil gesetzlich vom Mindestlohn ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Langzeitarbeitslose, bestimmte Personen unter 18 Jahren, Zeitungszusteller oder Beschäftigte unter bestimmten Tarifverträgen. Ein separater Nachweis ist mit den erhobenen Daten jedoch nicht möglich. Ein weiterer Teil wird unter Umständen nach Mindestlohn bezahlt, kann jedoch wegen der mitunter ungenauen Messung der Arbeitszeit dem nicht zugeordnet werden. Ein verbleibender, nicht bezifferbarer Teil entfällt auf Jobs, die trotz Anrecht den Mindestlohn im April 2015 nicht erhielten. 

Dies sind erste Ergebnisse der Verdiensterhebung 2015. Diese Sondererhebung wurde von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt, um kurzfristig Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu gewinnen. Auf freiwilliger Basis berichteten dazu rund 6 000 repräsentativ ausgewählte Betriebe über Bruttoverdienste und Arbeitszeit von circa 70 000 Beschäftigten im April 2015. Die Ergebnisse fanden Verwendung im ersten Bericht der Mindestlohnkommission über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns.

 

Jobs im Mindestlohnbereich im April 2015 beziehungsweise 2014
Gegenstand der NachweisungEinheitJobs im April 2015 mit …Jobs im April 2014
mit weniger als
8,50 Euro je Stunde
Mindestlohn
(8,45 bis 8,54 Euro
je Stunde)
weniger als
Mindestlohn
(bis 8,44 Euro
je Stunde)

Mindestlohnbereich: Jobs, für die das Mindestlohngesetz gilt (Übergangsregelungen eingeschlossen, Ausnahmen ausgeschlossen), mit einem Bruttoverdienst je Arbeitsstunde in Höhe beziehungsweise bis unter die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. 

Gesetzlicher Mindestlohn: Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Weil der Stundenlohn in der Erhebung nur näherungsweise gemessen werden konnte, werden hier auch gemessene Stundenlöhne dem Mindestlohn zugerechnet, die geringfügig unter oder über der Höhe des Mindestlohns lagen.

Bruttoverdienst: Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, Zuschläge und Überstundenvergütung. Bezahlte Arbeitsstunden ohne Überstunden, einschließlich bezahlter Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage.

Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse10001 9071 0143 974
Frauen10001 1585562 453
Männer10007494581 521
Früheres Bundesgebiet einschließlich Berlin10001 3588322 879
Neue Länder10005491821 094
Arbeitgeber tarifgebunden1000165236704
Arbeitgeber nicht tarifgebunden10001 7427783 270
Vollzeit (ohne Minijobs)1000322302884
Teilzeit (ohne Minijobs)1000500233880
Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)10001 0854792 209
Durchschnittlicher Bruttoverdienst je StundeEuro8,507,387,20
Vollzeit (ohne Minijobs)Euro8,507,537,37
Teilzeit (ohne Minijobs)Euro8,507,457,32
Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)Euro8,506,816,78
Durchschnittliche Arbeitsstunden je WocheStunden17,120,419,2
Vollzeit (ohne Minijobs)Stunden36,338,240,1
Teilzeit (ohne Minijobs)Stunden24,223,323,8
Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)Stunden8,27,89,0

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