Presse Bundesstatistikgesetz mit wesentlichen Neuerungen

Pressemitteilung Nr. 209 vom 17. Juni 2016

WIESBADEN – Heute wurde das „Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze“ endgültig verabschiedet. Die Novelle modernisiert den rechtlichen Rahmen der Bundesstatistik und dient der Entlastung, Flexibilisierung, Harmonisierung sowie der Rechtsklarheit. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, zielt das Gesetz darauf ab, Wirtschaft und Privatpersonen von statistischen Auskunftspflichten noch weiter zu entlasten, indem vorrangig verstärkt geeignete Daten verwendet werden sollen, die bei Stellen der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen.

Weitere Änderungen dienen der stärkeren Flexibilisierung des Programms der Bundesstatistik mit dem Ziel, schneller und einfacher sich ändernde Datenanforderungen der Europäischen Union und oberster Bundesbehörden abdecken zu können. So ist es künftig erlaubt, durch Rechtsverordnung Bundesstatistiken zur Erfüllung von EU-Lieferverpflichtungen anzuordnen und freiwillige Erhebungen für besondere Zwecke einfacher durchzuführen. Zur Harmonisierung des deutschen Rechts mit dem europäischen Recht sieht die Novellierung zudem eine Verbesserung der Forschungs- und Analysemöglichkeiten für die unabhängige Wissenschaft durch einen erweiterten Zugang zu statistischen Daten in speziell abgesicherten Bereichen der statistischen Ämter des Bundes und der Länder vor.

Neu ist eine Regelung zur Führung eines reinen Anschriftenregisters beim Statistischen Bundesamt, das beispielsweise die Stichprobenplanung und deren methodische Weiterentwicklung im Amt vereinfachen soll. Gleichzeitig wird Rechtsklarheit geschaffen, indem Regelungen umstrukturiert oder aufgehoben werden. Hervorzuheben ist das bisher nur ansatzweise im Bundesstatistikgesetz geregelte statistische Unternehmensregister (Statistikregister), das nun verständlich und umfassend normiert wurde. Das Statistikregister bildet die Grundlage für eine effiziente Durchführung von Wirtschafts- und Umweltstatistiken. Es stellt die wesentliche Infrastruktur für alle Phasen der statistischen Erhebungen von der Planung bis zur Auswertung der Ergebnisse dar.

Zum Thema