Pressemitteilung Nr. 140 vom 21. April 2016
WIESBADEN – Im ersten Quartal 2016 wurden in Deutschland 22,0 % mehr Zigaretten versteuert als im ersten Quartal 2015. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren die Absatzmengen aller anderen Tabakwaren ebenfalls deutlich höher.
Ursächlich für die deutliche Steigerung ist das am 20. Mai 2016 in Kraft tretende neue Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung, womit Vorgaben der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden (unter anderem eine Neuregelung der Warnhinweise mit sogenannten „Schockbildern“). Es ist eine Übergangsfrist von einem Jahr für den Abverkauf der noch nach altem Recht produzierten Tabakerzeugnisse vorgesehen. Die Hersteller nutzen derzeit die Kapazitäten für die Vorproduktion von Tabakwaren nach dem noch geltenden Recht, um in der Phase der Produktionsumstellung die Abnehmer mit diesen vorproduzierten Produkten bedienen zu können.
Insgesamt wurden im ersten Quartal 2016 Tabakwaren im Kleinverkaufswert (Verkaufswert im Handel) von 6,7 Milliarden Euro versteuert. Das waren 1,4 Milliarden Euro oder 27,6 % mehr als im ersten Quartal 2015. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Steuerzeichen (Nettobezug).
Tabakerzeugnis | Versteuerte (in Millionen Euro) | 1. Quartal 2016 gegenüber 1. Quartal 2015 | Versteuerte Mengen | 1. Quartal 2016 gegenüber 1. Quartal 2015 |
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in % | in % | |||
Zigaretten | 5 318,9 | 26,2 | 19 653 Millionen Stück | 22,0 |
Zigarren und Zigarillos | 193,7 | 24,4 | 917 Millionen Stück | 62,8 |
Feinschnitt | 1 115,2 | 33,7 | 7 593 Tonnen | 31,4 |
Pfeifentabak | 52,6 | 69,6 | 552 Tonnen | 91,2 |
Insgesamt | 6 680,5 | 27,6 | X | X |
darunter: | ||||
Steuerwerte | 3 747,0 | 24,9 | X | X |
Detailliertere Ergebnisse und methodische Hinweise finden sich in der Fachserie 14, Reihe 9.1.1 "Absatz von Tabakwaren".