Publikation Korrektur des Antwortausfalls in der Verdiensterhebung 2015

Datum 13. April 2017

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben für das Berichtsjahr 2015 zum ersten Mal Angaben über die Verdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhoben, ohne dass für die befragten Betriebe eine Pflicht zur Auskunft bestand. Wie im Vorfeld bereits befürchtet, führte die fehlende Auskunftspflicht zu zahlreichen unvollständigen Antworten – meist sogar zum Totalausfall der Antwort. Um dennoch belastbare Ergebnisse zu erhalten, wurden verschiedene Verfahren der Hochrechnung und der Imputation eingesetzt. Sie stehen im Fokus dieses Artikels.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 2/2017

Autoren: Kathrin Frentzen, Roland Günther