Publikation Berechnung eines regelbe­darfsrelevanten Verbraucher­preis­index für die Fort­schreibung der Regelbe­darfs­stufen nach SGB XII

Datum 15. Januar 2013

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 die bis dahin gültige Praxis der Ermittlung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozial­gesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Buch Sozial­gesetzbuch (SGB XII) für teilweise mit dem Grund­gesetz unvereinbar erklärt. Insbesondere hat das Verfassungs­gericht entschieden, dass "zur Ermittlung des Anspruchs­umfangs […] der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungs­verfahren zu bemessen" hat.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daraufhin entschieden, die "Regelbedarfe“ auf der Grundlage von Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe des Statistischen Bundesamtes neu zu ermitteln. Da die Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe derzeit nur alle fünf Jahre stattfindet – zuletzt wurde sie für das Jahr 2008 durchgeführt –, werden die Regelbedarfs­stufen in den Jahren dazwischen "… aufgrund der bundes­durch­schnittlichen Entwicklung der Preise für regelbe­darfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundes­durchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigte[m] Arbeitnehmer nach der Volks­wirtschaftlichen Gesamt­rechnung (Mischindex) …“ (§ 28a SGB XII) fortgeschrieben.

Während die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter unmittelbar den Ergebnissen der Volkswirt­schaftlichen Gesamt­rechnungen entnommen werden kann, ist das bei der Preisentwicklung regelbedarfs­relevanter Güter nicht möglich. Um letztere zu bestimmen, wird ein spezieller "regelbedarfsrelevanter Preisindex“ (RPI) benötigt, dessen Berechnung durch das Statistische Bundesamt dieser Beitrag beschreibt.

Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", Dezember 2012

Autoren: Dipl.-Kaufmann Günther Elbel, Dr. Christian Wolz