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Keine Statistik ohne Auftrag des Gesetzgebers

Bundesstatistiken entstehen grundsätzlich auf Basis einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder eines Rechtsakts der EU. Die zu den Themen gehörenden nationalen Vorschriften finden Sie über die Inhaltsübersicht. Die speziellen Rechtsvorschriften (die einem oder mehreren fachlichen Themen zuzuordnen sind) werden durch eine Reihe allgemeiner Vorschriften ergänzt.

Die nationalen Rechtsvorschriften finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung unter www.gesetze-im-internet.de oder im Portal www.juris.de.

Soweit Rechtsakte der EU zu berücksichtigen sind, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis und Link auf die Seiten des European Statistical System (ESS). Grundsätzlich können Sie alle Rechtsakte der EU in der jeweils gültigen Fassung und in deutscher Sprache über das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter http://eur-lex.europa.eu/ beziehen.

Den Gesetzestexten wurden (soweit vorhanden) die Begründung (Quelle: Dokumentations- und Informationsportal "DIP" des Deutschen Bundestags) zur Neufassung oder Änderung der jeweiligen Rechtsvorschrift beigefügt. Bitte beachten Sie: Inhalte, Reihenfolge und Nummerierung der Paragraphen in der Begründung können sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ändern und entsprechen deshalb nicht immer dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetzestext. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Texte kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.

Abkürzungen
Amtsbl. der EG = Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
ABl. EG = Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
ABl. EU = Amtsblatt der Europäischen Union (ab. 1.2.2003)
BAnz. = Bundesanzeiger
BGBl. = Bundesgesetzblatt
BRDrucks. = Bundesratsdrucksache
BTDrucks. = Bundestagsdrucksache
RMBl. = Reichsministerialblatt
RGBl. = Reichsgesetzblatt
VO = Verordnung
RL = Richtlinie