Rechtsgrundlagen Justiz und Rechtspflege

Die nationalen und europäischen Rechtsvorschriften finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung unter www.gesetze-im-internet.de, im Portal www.juris.de und unter http://eur-lex.europa.eu/.

Die Rechtspflege­statistiken werden unterschieden nach sogenannten "Justizgeschäfts­statistiken" (Zivil­gerichte, Familien­gerichte, Straf­gerichte, Verwaltungs­gerichte, Finanz­gerichte, Staats­anwaltschaften, Sozial­gerichte, Arbeits­gerichte) und den "Strafrechts­pflegestatistiken" (Straf­verfolgung, Straf­vollzug, Bewährungs­hilfestatistik).

Grundlage für die Arbeit des Statistischen Bundesamtes ist das Bundestatistikgesetz (BStatG). Bezogen auf den Justizbereich bereitet das Statistische Bundesamt nach § 3 Absatz 3 BStatG verfügbare Landes­ergebnisse zu Bundes­ergebnissen auf. Die Landes­ergebnisse werden von den Ländern - aufgrund landes­spezifischer Rechts­grundlagen - erhoben bzw. aus Verwaltungs­angaben zusammengestellt und dem Statistischen Bundesamt für die bundes­einheitliche Zusammenstellung zur Verfügung gestellt.